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EINFACH ANSPRUCH PRÜFEN

Finden Sie heraus, ob Ihnen der Entlastungsbetrag zusteht

Mit wenigen einfachen Fragen erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben, wie viel Ihnen voraussichtlich zur Verfügung steht und welchen Betrag Sie bereits angespart haben. So erfahren Sie direkt, welche Unterstützung Sie im Alltag nutzen können. Schnell, verständlich und unverbindlich.

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DER ENTLASTUNGSBETRAG NACH § 45B SGB XI

Was ist der Entlastungsbetrag und wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf monatlich 131 € Entlastungsbetrag. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Der Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI eingesetzt werden.

IHR ANSPRUCH. IHRE ENTLASTUNG.

Lassen Sie Ihren Entlastungsbetrag nicht ungenutzt

Warum auf Unterstützung verzichten, die Ihnen zusteht? Ihr Entlastungsbetrag ist genau dafür da, Ihnen den Alltag zu erleichtern. Nutzen Sie Ihren Anspruch für Unterstützung, die wirklich ankommt – persönlich, zuverlässig und nach Ihren Bedürfnissen.

Monatlich 131 € nutzen

Angespartes Guthaben ausschöpfen

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